Pavillions, Pool, Bierbänke, Grill

Wir besitzen eine Menge weiteres Material in unserem Wohnheim, welches ihr ausleihen könnt. Dazu zählen beispielsweise ein paar Pavillions, Bierbänke, ein Schwenk-Grill und ein kleiner Pool.

Ausleihe und -bedingungen

Um Wohnheimseigentum ausleihen zu können, kontaktiert die entsprechende Ansprechperson.

  • Die Leihe steht grundsätzlich nur Bewohnern, die den Hausbeitrag bezahlt haben, zur Verfügung.
  • Bei der Leihe muss eine Kaution hinterlegt werden:
    • Gemeinschaftsraum/Grill/Bierbänke/Beamer: 50€ Kaution + Bluecard o.ä.
  • Bitte denkt besonders an die Kaution und an die Reinigung vor der Abgabe.

Poolbenutzung

  • Ausleihe:
    • Der Pool wird erfahrungsgemäß länger genutzt, sodass wird nur die Kaution in Höhe von 50,00 € nehmen und auf die Bluecard verzichten.
    • Spätestens nach 3 Wochen muss der Pool wieder vom Ausleiher bzw. dem letzten Benutzer abgebaut werden.
    • Mehr Infos zur Poolbenutzung findet ihr hier.
  • Benutzung:
    • Solange der Pool aufgebaut ist, darf er grundsätzlich von jedem Bewohner benutzt werden. Meldet euch vor der Benutzung per Mail.
    • Wir erwarten, dass der Pool pfleglich behandelt wird. Fragt in eurer Mail auch nach Reinigungsutensilien.
    • Wer den Pool mitbenutzt, verpflichtet sich, auch beim Abbau und eventuellem Reinigen zu helfen.

Haftung

Der Entleiher haftet gegenüber dem Wohnheim Bärenstraße 19-21 für alle Schäden, die an den Leihgaben während der Leihdauer oder infolge der Leihe oder während des Transportes entstehen. Bei Beschädigung oder Veränderung der Leihgaben haftet der Entleiher für die Kosten einer Restaurierung und den Minderwert des Objektes, bei Verlust und Diebstahl für vollumfänglichen Schadenersatz. Die  Haftung tritt auch dann ein, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die der Entleiher nicht zu vertreten hat. Über die Höhe des Schadens und die zu ergreifenden Restaurierungsmaßnahmen entscheidet bindend das Wohnheim Bärenstraße 19-21 vertreten durch die Haussprecher.
Bei auftretenden Schäden müssen sofort die Haussprecher informiert werden, die über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden.